Die vollständigen Nutzungsbedingungen für den P&R-Parkplatz LAX2 können Sie hier als PDF downloaden.
- Bezahlung der Parkgebühren ausschließlich online unter lax2.at
- Das Parken ist kostenpflichtig und die Gebühr im Vorhinein zu entrichten.
- Das Abstellen von Fahrzeugen ist ausschließlich innerhalb des Parkplatzes erlaubt!
- Außerhalb des Parkplatzes ist Halte- und Parkverbot, dort abgestellte Fahrzeuge werden mit einer Besitzstörungsklage geahndet und/bzw. kostenpflichtig entfernt.
- Achtung: Bei Fehlen einer gültigen Parkberechtigung droht eine Besitzstörungs- und Unterlassungsklage.
- Die Ausfahrt hat unverzüglich nach Ablauf der gültigen Parkberechtigung zu erfolgen.
- Auf dem Privatgelände gilt die STVO.
- Das Abstellen von Fahrzeugen ohne Kennzeichen ist untersagt.
- Fahrzeuge werden regelmäßig auf ihre gültige Parkberechtigung kontrolliert.
- Der Parkplatz wird nicht überwacht.
- Der Parkplatzbetreiber haftet nicht für Schäden verursacht durch Dritte (Vandalismus, Einbruch, etc.).
- Es ist keine zweckfremde Nutzung des Parkplatzes erlaubt (Camping, Fußballspielen, etc.).
- Eine fremdwidrige Nutzung oder längerer Aufenthalt auf den Parkplatz ist untersagt – ausgenommen das Parken und Abholen des Fahrzeuges.
- Es gelten die Bestimmungen der AGB und DSGVO unter lax2.at
Steht das KFZ auf dem gebührenpflichtigen Parkplatz lax2 in 1100 Wien, Laxenburger Straße 2, ohne gültiger Parkberechtigung und/oder amtliches Kennzeichen, dann behalten wir uns das Recht vor
- Ihr Kfz mit einer Wegfahrsperre zu versehen
- Ihr Kfz samt Kennzeichen zur Beweissicherung zu fotografieren
- Eine Besitzstörungsklage einzubringen
Gegen eine Ersatzgebühr in der Höhe von € 60,- (ausschließlich in bar zu entrichten) können Sie die Wegfahrsperre deaktivieren lassen. In diesem Zusammenhang werden sämtliche etwaige Schadensansprüche explizit ausgeschlossen.